Richter Systemtechnik                              Pumpen - und Wassertechnik .

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültigkeit 
Stand Januar 2010
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I. Allgemeine Bestimmungen

1. Für unsere Lieferungen und Leistungen im Rahmen unserer Geschäftsverbindung mit Ihnen (im Folgenden "Kunde") gelten ausschließlich die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen (im Folgenden "Bedingungen") in der zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung jeweils gültigen Fassung. Abweichende Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, haben nur Gültigkeit, wenn sie explizit schriftlich anerkannt wurden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Lieferung von uns vorbehaltlos ausgeführt wird, nachdem der Vertragspartner der Geltung unserer Bedingungen widersprochen hat.

2. Mündliche Zusagen unserer Vertreter und Mitarbeiter sowie sonstige Vereinbarungen insbesondere Abänderungen dieser Geschäftsbedingungen - sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

3. Richter Systemtechnik schließt Verträge nur mit Kunden ab, die unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie juristische Personen, jeweils mit Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Schweiz. 

II. Angebot, Vertragsabschluss
1. Die unsere Waren betreffenden Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben, technische Daten, etc. gelten unabhängig von der Form des jeweiligen Datenträgers nur als branchenübliche Näherungswerte, wenn sie von uns in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
2. Einwände gegen Auftragsbestätigungen müssen schriftlich sofort, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Ausstellungsdatum bei uns eingehen.
3. Richter Systemtechnik lässt die vom Kunden bestellte Ware liefern, bzw. erbringt Dienstleistungen. Sollte Richter 
Systemtechnik nachträglich erkennen, dass sich bei ihr ein Fehler, z.B. bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird Richter Systemtechnik den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den geänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls sind beide Seiten vom Rücktritt des Vertrags berechtigt.

III. Preise
1. Unsere Preise verstehen sich jeweils ab Werk/Lager einschließlich Verpackung, Fracht, ( Bei Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland )und des am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen Satzes der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

IV.Lieferung und Leistung, Änderungsvorbehalt
1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, lassen wir ab Werk liefern.
2. Die von uns angegebenen "circa"-Termine für Lieferungen und Leistungen sind nicht rechtsverbindlich. Fix-Termine müssen von uns schriftlich als solche bestätigt werden.
Eine Lieferfrist ist gewahrt, wenn bis zu dem Ablauf  der Liefergegenstand das Lager verlassen hat, bzw. dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.  

V.Transportschäden-Regelung
1. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware bei Lieferung sofort auf Transportschäden zu untersuchen.
Dies gilt auch bei  unbeschädigter Verpackung. Sollte der Kunde einen Transportschaden feststellen, so muss er diesen sofort dem Zusteller anzeigen, ggfs.die Annahme verweigern.

VI.Widerrufsrecht
1. Der Kunde hat ein gesetzliches Widerrufsrecht, dass es Ihnen ermöglicht, binnen einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der ersten Sendung Ihren Auftrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an RICHTER SYSTEMTECHNIK Stresemannstrasse 6  32457 Porta Westfalica
oder als Fax an Faxnr. 0571 38610551 oder als email an: info@richter-systemtechnik.de
2. Der Widerruf muss schriftlich, auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. 
3. Die Rücksendung der Ware im Rahmen der Ausübung des Widerrufsrechts erfolgt durch den Kunden, aber auf unsere Kosten und Gefahr, es sei denn, dass der Bestellwert der Ware bis zu EURO 40,00 beträgt. Im letzteren Fall sind die Rückversandkosten vom Kunden zu tragen, es sei denn, der Kunde hat falsche oder mangelhafte Ware erhalten. Falls die Rücksendung der Ware wegen Sperrigkeit nicht als Paket erfolgen kann, genügt für die Ausübung des Widerrufsrechtes die Mitteilung des Rücknahmeverlangens. Nach Eingang des Widerrufs und der Ware  werden wir dem Kunden seine ggf. schon geleisteten Zahlungen zurückerstatten. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Waren, die nach speziellen Wünschen oder Angaben hergestellt, bearbeitet oder zugeschnitten wurden, bei Waren, die benutzt oder beschädigt zurückgegeben wurden hält sich RICHTER SYSTEMTECHNIK vor, Ersatz für die Wertminderung und für den Wert der Nutzung der Ware zu verlangen, soweit die Verschlechterung der Ware nicht ausschließlich auf Ihre Prüfung zurückzuführen ist. Der Kunde kann diese Ersatzansprüche vermeiden, indem er die Ware nur in dem für eine Prüfung erforderlichen Umfang benutzt.

VII.Gewährleistung
1. Der Kunde hat die Ware sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und eventuelle Mängel zu prüfen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Zugang, und uns diese umgehend melden. Bei versteckten Mängeln muss dieses umgehend nach Feststellung innerhalb der Gewährleistungsfrist erfolgen.
2.Die Gewährleistungsdauer beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden.
3.Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. RICHTER SYSTEMTECHNIK kann im Rahmen des § 439 die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist abgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist. 
4.Schadenersatzansprüche wegen Mängel der Sachen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass 
RICHTER SYSTEMTECHNIK die Mängel arglistig verschwieg oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind. 
5.Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder 
Überanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate seit Übergabe, so hat der Kunde den 
Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Anderenfalls steht es RICHTER SYSTEMTECHNIK frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies. 

VIII.Eigentumsvorbehalt
1. RICHTER SYSTEMTECHNIK behält sich das Eigentum an allen Waren die an den Kunden ausgeliefert wurden, bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung vor. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Minden.

IX.Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später 
  verlieren, wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt werden.