| I.
Allgemeine
Bestimmungen
1.
Für
unsere
Lieferungen und Leistungen im Rahmen unserer Geschäftsverbindung mit
Ihnen (im
Folgenden
"Kunde") gelten ausschließlich die nachfolgenden Liefer- und
Zahlungsbedingungen
(im Folgenden "Bedingungen") in der zum Zeitpunkt der Lieferung oder
Leistung
jeweils gültigen Fassung. Abweichende Geschäftsbedingungen, insbesondere
Einkaufsbedingungen,
haben nur Gültigkeit, wenn sie explizit schriftlich anerkannt
wurden. Dies
gilt auch für den Fall, dass die Lieferung von uns vorbehaltlos
ausgeführt
wird, nachdem der Vertragspartner
der Geltung unserer Bedingungen widersprochen hat.
2.
Mündliche
Zusagen
unserer Vertreter und Mitarbeiter sowie sonstige Vereinbarungen
insbesondere
Abänderungen dieser Geschäftsbedingungen - sind nur dann gültig,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
3.
Richter
Systemtechnik
schließt Verträge nur mit Kunden ab, die unbeschränkt geschäftsfähige
natürliche Personen sind, die das
18.
Lebensjahr vollendet haben, sowie juristische Personen, jeweils mit
Wohnsitz
innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland,
der Europäischen Union und der Schweiz.
II.
Angebot,
Vertragsabschluss
1. Die
unsere
Waren
betreffenden
Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben, technische Daten, etc.
gelten
unabhängig von der Form des jeweiligen Datenträgers nur als
branchenübliche
Näherungswerte,
wenn sie von uns in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet worden sind.
2.
Einwände
gegen
Auftragsbestätigungen
müssen schriftlich sofort, spätestens innerhalb von 5 Tagen
nach
Ausstellungsdatum bei uns eingehen.
3.
Richter
Systemtechnik
lässt die vom Kunden bestellte Ware liefern, bzw. erbringt
Dienstleistungen.
Sollte Richter
Systemtechnik
nachträglich erkennen, dass sich bei ihr ein Fehler, z.B.
bei den
Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit
eingeschlichen
hat, wird
Richter
Systemtechnik den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den
Auftrag unter den geänderten
Konditionen
nochmals bestätigen. Andernfalls sind beide Seiten vom Rücktritt
des Vertrags berechtigt.
III.
Preise
1.
Unsere
Preise
verstehen
sich jeweils ab Werk/Lager einschließlich Verpackung, Fracht,
( Bei
Lieferung
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland )und des am Tag der Lieferung
oder Leistung gültigen Satzes der
gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
IV.Lieferung
und
Leistung,
Änderungsvorbehalt
1.
Soweit
nichts
anderes
vereinbart ist, lassen wir ab Werk liefern.
2. Die
von uns
angegebenen
"circa"-Termine für Lieferungen und Leistungen sind nicht
rechtsverbindlich.
Fix-Termine müssen von uns schriftlich als solche bestätigt werden.
Eine
Lieferfrist
ist gewahrt, wenn bis zu dem Ablauf der Liefergegenstand das
Lager
verlassen hat, bzw. dem Kunden die
Versandbereitschaft
mitgeteilt worden ist.
V.Transportschäden-Regelung
1. Der
Kunde
verpflichtet
sich, die Ware bei Lieferung sofort auf Transportschäden zu untersuchen.
Dies
gilt auch
bei unbeschädigter Verpackung. Sollte
der
Kunde einen Transportschaden feststellen, so muss er diesen sofort dem
Zusteller anzeigen,
ggfs.die Annahme
verweigern.
VI.Widerrufsrecht
1. Der
Kunde
hat ein
gesetzliches
Widerrufsrecht, dass es Ihnen ermöglicht, binnen einer Frist von 14
Tagen nach Erhalt der ersten
Sendung Ihren Auftrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Zur
Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs
an RICHTER SYSTEMTECHNIK Stresemannstrasse 6 32457 Porta
Westfalica
oder
als Fax
an Faxnr. 0571 38610551 oder als email an: info@richter-systemtechnik.de
2. Der
Widerruf muss
schriftlich,
auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der
Ware erfolgen.
3. Die
Rücksendung
der Ware im Rahmen der Ausübung des Widerrufsrechts erfolgt durch
den Kunden, aber auf unsere Kosten und
Gefahr,
es sei denn, dass der Bestellwert der Ware bis zu EURO 40,00 beträgt.
Im letzteren Fall sind die
Rückversandkosten
vom Kunden zu tragen, es sei denn, der Kunde hat falsche oder
mangelhafte
Ware erhalten. Falls die
Rücksendung
der Ware wegen Sperrigkeit nicht als Paket erfolgen kann, genügt für
die Ausübung des Widerrufsrechtes die Mitteilung
des Rücknahmeverlangens. Nach Eingang des Widerrufs und der Ware
werden wir dem Kunden seine ggf. schon geleisteten
Zahlungen zurückerstatten. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei
Waren, die nach speziellen Wünschen oder Angaben
hergestellt,
bearbeitet oder zugeschnitten wurden, bei Waren, die benutzt oder
beschädigt
zurückgegeben wurden hält
sich
RICHTER SYSTEMTECHNIK vor, Ersatz für die Wertminderung und für
den Wert der Nutzung der Ware zu verlangen, soweit die
Verschlechterung
der Ware nicht ausschließlich auf Ihre Prüfung zurückzuführen
ist. Der Kunde kann diese
Ersatzansprüche
vermeiden, indem er die Ware nur in dem für eine Prüfung erforderlichen
Umfang benutzt.
VII.Gewährleistung
1. Der
Kunde
hat die
Ware
sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und eventuelle Mängel
zu prüfen, spätestens jedoch innerhalb einer
Woche
nach Zugang, und uns diese umgehend melden. Bei versteckten Mängeln
muss dieses umgehend nach Feststellung
innerhalb der Gewährleistungsfrist erfolgen.
2.Die
Gewährleistungsdauer
beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden.
3.Im
Fall des
Mangels kann
der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung
des Mangels
oder
die
Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. RICHTER SYSTEMTECHNIK
kann
im Rahmen des § 439 die vom Käufer
gewählte
Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer
Reparatur
die Beseitigung eines Mangels
auch
beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt,
die Lieferung
einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern
oder vom
Vertrag
zurückzutreten. Der Rücktritt ist abgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig
und unerheblich ist.
4.Schadenersatzansprüche
wegen Mängel der Sachen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass
RICHTER
SYSTEMTECHNIK
die Mängel arglistig verschwieg oder eine Garantie für die
Beschaffenheit
der Ware übernommen hat oder
schuldhaft
Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind.
5.Voraussetzung
für
die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch
unsachgemäße Benutzung oder
Überanspruchung
entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate seit
Übergabe, so hat der Kunde den
Nachweis
zu
führen,
dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Anderenfalls steht
es RICHTER SYSTEMTECHNIK frei, den
Nachweis
zu führen, dass die Sache bei Übergabe keine Sachmängel
aufwies.
VIII.Eigentumsvorbehalt
1.
RICHTER
SYSTEMTECHNIK
behält sich das Eigentum an allen Waren die an den Kunden ausgeliefert
wurden, bis zur endgültigen
und vollständigen Bezahlung vor. Gerichtsstand
ist das Amtsgericht Minden.
IX.Salvatorische
Klausel
Sollten
Bestimmungen
dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre
Rechtswirksamkeit
später verlieren,
wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt werden.
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